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Auszug aus den topi AGB für Geschäftskunden:
Das Mietverhältnis ruht, falls und solange der Unternehmer infolge eines vom Unternehmer nicht zu vertretenden Umstandes den Mietgegenstand infolge eines im Mietgegenstand selbst begründeten Umstandes, insbesondere eines technischen Defektes, nicht nutzen kann. Für diesen Zeitraum schuldet der Unternehmer keinen Mietzins. Eventuell für den Zeitraum des Ruhens bereits bezahlter Mietzins wird erstattet. Ein Ruhen des Mietverhältnisses führt nicht zu einer Verlängerung der Vertragsdauer.

(Frage) Frage

Auszug

Muss topi über eine Reparatur oder einen Austausch des Gerätes informiert werden?

(Haken) Lösung

Ja, topi muss in jedem Fall über die Reparatur oder den Austausch eines Gerätes informiert werden. Wurde zu Beginn der Mietlaufzeit die topi Care+ Versicherung abgeschlossen, stimmen wir die Reparaturbedingungen eng miteinander ab (s. unten). Außerdem muss topi bei einem Komplett-Austausch des Gerätes über die neue Seriennummer informiert werden.

(Frage) Frage

Auszug

Was soll getan werden, wenn das Gerät gestohlen wird oder verloren geht?

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