Anleitung | URL-Ausnahmen in ESET Endpoint Security zentral einrichten
Frage oder Herausforderung
Wenn bestimmte Webseiten oder cloudbasierte Dienste (z. B. Schulungsplattformen, Simulationen oder interne Webanwendungen) fälschlicherweise durch den ESET-Webzugriffsschutz blockiert werden, kann eine globale Ausnahme definiert werden. Die Konfiguration erfolgt zentral über die Management-Konsole (ESET PROTECT) und wird automatisch auf die verwalteten Endgeräte verteilt.
Lösung oder Antwort
1. Öffnen der Richtlinie
In der ESET PROTECT Konsole anmelden.
Im linken Navigationsmenü den Bereich Richtlinien aufrufen.
Die für die betroffenen Endgeräte aktive Richtlinie auswählen und auf “Bearbeiten” klicken oder eine neue Richtlinie erstellen.
2. Konfiguration der URL-Ausnahme
Als Übergreifende Richtlinie muss “ESET Endpoint für *” verwendet werden.
Im linken Einstellungsbaum den Pfad Schutzfunktionen -> Web-Schutz öffnen.
Den Bereich Verwaltung von URL-Listen erweitern.
Neben dem Punkt Adressliste auf Bearbeiten klicken.
Den Listentyp Liste der Adressen, die vom Inhaltsscan ausgeschlossen sind auswählen und erneut auf Bearbeiten klicken.
Über die Schaltfläche Hinzufügen die gewünschte URL (z. B. mit einem Wildcard-Sternchen am Ende, wie
[https://beispielseite.de/](https://beispielseite.de/)*) eintragen.Alle geöffneten Dialogfenster jeweils mit OK bestätigen, um die Eingabe zu übernehmen.
3. Speichern und Verteilung
Am unteren Bildschirmrand auf Fertig stellen klicken, um die Richtlinie zu speichern.
Hinweis zur Verteilung: Die Konfigurationsänderung wird beim nächsten Synchronisationsintervall (je nach Replikationszeit des ESET Management Agenten in der Regel innerhalb weniger Minuten) automatisch auf alle zugeordneten Endgeräte angewendet.
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